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Hausverwaltung AGBs

Hausverwaltung STUTTGART-Feuerbach

Kompetent und zuverlässig
– Ihre Immobilie in guten Händen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

  1. Die von der gemachten Angaben beruhen auf an uns erteilte Informationen. Um Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind wir bemüht. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden.
  2. Unsere Angebote / Informationen sind nur für den Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Kunden- und Objektschutz sind für uns sowie für unsere Auftraggeber Geschäftsprinzip, weshalb auch Dritten unsere Angebote / Informationen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns eine dadurch entgangene Provision zu ersetzen.
  3. Ist dem Adressaten die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
  4. Die Fälligkeit unseres Provisionsanspruches in der üblichen bzw. vereinbarten Höhe entsteht mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis bzw. unsere Vermittlung entstandenen Vertrages. Über durch uns nachgewiesene Objekte/Interessenten zustande gekommenen Verträge und deren Bedingungen ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
  5. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag zu Bedingungen zustande kommt, die von unserem Angebot abweichen oder wenn ein Vertrag über ein anderes, dem Auftraggeber oder dessen Vertragspartner gehörendes, Objekt geschlossen wird.
  6. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Vertragsabschluß herbeigeführt wird, insbesondere auch, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung oder durch Enteignung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter eine Untermietvertrag geschlossen wird.
  7. Falls ein Vertrag ohne Mitwirkung des Maklers zustande gekommen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Anforderung Namen und Anschrift des Vertragspartners zu nennen.
  8. Rücktritt vom oder Wiederaufhebung des zustande gekommenen Vertrages berühren den Provisionsanspruch nicht. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, haftet derjenige für die entgangene Provision, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat.
  9. Die Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen und Besichtigungen bedeuten Auftragserteilung zu unseren Geschäftsbedingungen. Ebenso das Anfordern von konkreten Informationen mit Objektbenennung.
  10. Erfüllungsort ist STUTTGART und Gerichtsstand, soweit möglich, ebenfalls.

Kontakt Dipl. Kfm.
Ulrich Raudenbusch


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